- Takt
25 bis 27:
Vieles wurde zu den bisher behandelten Takten gesagt, was
auch für die folgenden Stellen Gültigkeit besitzt. Dem könnte man
eventuell an weiteren interessanten Beobachtungen hinzufügen: Wie
bereits früher, etwa in den
Takten
2 und 6, in den Takten
7 und 8 u.a., übernimmt
Steinbauer bei der kompositorischen Gestaltung des 25. Taktes beim Eintritt des
4. Taktviertels, also beim Übergang zum 18. Klangreihenakkord cis-dis-eis-gis-h,
nicht jene Sekundbindungen, wie sie sich in den obligaten Sekundschritt g-gis
und c-h finden. In der rechten Klavierhand treten sowohl das "gis" als
auch das "h" nicht schrittweise, sondern über die Intervallsprünge
c-gis bzw. es-h ein. Zum nächsten, also zum 119. Klangreihenakkord
cis-eis-gis-ais-h, kommt es einerseits über die Abzweigung h-ais, andererseits
wird das "dis" (= "es") ähnlich einer Gabelung
durch zweifaches Einmünden
in entgegengesetzte Richtungen (es-cis im Violinpart sowie dis-eis in der rechten
Klavierhand) aus dem Satz sowie aus der Klangreihe genommen. Da sich
bei der herkömmlichen Notation der Verzierungen (Triller, Pralltriller, Mordent
u.a.) die Nebennoten aus der jeweiligen Tonart ergeben, was bei der Klangreihenmusik
entfällt, hat Steinbauer eigene Verzierungssymbole
entwickelt, aus denen hervorgeht, ob die Nebennote eine kleine oder eine große
Sekund höher oder tiefer auszuführen ist. - Takt
28 bis 29:
Der 129. Reihenton
"des", Bestandteil des 130. Klangreihenakkordes b-des-fes-as, wäre
in der Klangreihe wohl durch einen obligaten Sekundschritt h-des erreichbar gewesen,
doch zeigt der musikalische Satz, daß der Komponist diesen Ton im Baß
frei
eintreten läßt. In den 136. Klangreihenakkord b-d-e-g
führen die beiden obligaten Sekundschritte f-e und as-g. Wenn man jedoch
einen Blick auf den Violinpart wirft, entdeckt man knapp vor Eintritt des Akkordes
den Antizipationston
"g", welcher darauf schließen läßt, daß zusätzlich
noch ein obligater Sekundschritt f-g und somit eine Gabelung
(f-g in der Violine und f-e in der rechten Klavierhand) anzunehmen ist. |