- Takt 19, 1. Taktviertel:
Vom vierstimmigen Klangreihenakkord fis-a-cis-es finden
nur die drei Töne "fis" (linke Klavierhand), "a" (Violine)
und "es" (rechte Klavierhand) Verwendung, während der Ton "cis",
welcher schon am Ende des 18.
Taktes erklang, im musikalischen Satz fehlt. Über den obligaten
Sekundschritt es-d (rechte Klavierhand) gelangt man zum Klangreihenakkord fis-a-cis-d.
Auch hier kommt der Klangreihenton "cis" nicht zum Einsatz.
Der nächste obligate Sekundschritt cis-h (Übergang zum Klangreihenakkord
fis-a-h-d) wird ebenfalls in der rechten Klavierhand realisiert: Der Pralltriller
bringt die Tonfolge h-cis-h, wobei das erste "h" dem Sekundschritt cis-h
als Antizipationston
vorangestellt wird. Dieses Mal verzichtet der Komponist auf den Klangreihenton
"a" (ab nun werden fehlende Klangreihentöne nicht mehr aufgelistet).
- Takt 19, 2. Taktviertel:
Der Ton "gis" (Violinstimme), Bestandteil des Klangreihenakkordes
fis-gis-h-d, wird in der Klangreihe durch den stummen
obligaten Sekundschritt a-gis erreicht, welcher in der linken Klavierhand in der
Tonfolge h-a-gis-fis insofern seine Bestätigung findet, als der Ton "a"
als Reminiszenzton zu "gis" anzusehen ist. Gleichzeitig führt in
der Violinstimme der Sekunschritt fis-gis in das "gis". In der Klangreihe
kommt es somit zu einem Zusammenfließen
der Klangreihentöne "fis" und "a" in das "gis"
bei gleichzeitigem Fortwirken des "fis". Die beiden obligaten
Sekundschritte gis-a und h-c, welche zum Klangreihenakkord fis-a-c-d überleiten,
finden sich in der Violinstimme beziehungsweise in der rechten Klavierhand.
Bezüglich der Dissonanzbehandlung
(große Septim a-gis zwischen linker Klavierhand und Violinpart) sei vermerkt,
daß sich dieses Intervall durch Einmündung in die Oktav gis-gis auflöst.
- Takt 19, 3. Taktviertel:
Der Übergang zum Klangreihenakkord f-b-des erfolgt durch die drei obligaten
Sekundschritte fis-f (linke Klavierhand), a-b (Violinstimme) und c-des (rechte
Klavierhand). Der im vorangegangenen Klangreihenakkord aufscheinende Ton "d"
wird nicht mehr verwendet, wird also als akkordfüllender "Liegeton"
aus der Klangreihe herausgenommen ("Erlöschen
durch Nichtverwendung"). Gleichzeitig muß man jedoch
auch eine sowohl durch Gabelung (c-b plus c-des) als auch durch Zusammenfließen
(a-b sowie c-b) erfolgte stumme Sekundbindung c-b annehmen, denn daraus erklärt
sich zum Taktende in der linken Klavierhand der allerletzte Ton "c"
als Reminiszenzton zu "b". - Takt
19, 4. Taktviertel:
Der in Form einer Abzweigung aufscheinende obligate
Sekundschritt f-g leitet in den vierstimmigen Klangreihenakkord f-g-b-des über.
Realisiert wird dieser Sekundschritt in der rechten Klavierhand in Form eines
Trillers (f-g-f-g-...), dessen Nachschlag dann den obligaten Sekundschritt f-e
bringt und dadurch das "f" zum Reminiszenzton umfunktioniert.
- Takt 20 bis Takt 21, 1. Taktviertel:
Der Klangreihenakkord dis-gis-h-dis bzw. gis-h-dis wurde folgendermaßen
erreicht: Zum Ton "dis" gelangt man durch Zusammenfließen
über die obligaten Sekundschritte e-dis und cis-dis. Dabei ist letzterer
im Violinpart realisiert, während e-dis als stummer
obligater Sekundschritt anzusehen ist, was sich insofern auswirkt, als "cis"
in der Folge mehrmals als Reminiszenzton zu "dis" aufscheint. Somit
besitzt der Klangreihenton "dis" zwei Reiminszenztöne: "e"
und "cis", und beide scheinen "aufgefädelt"
in der Tonfolge e-cis-dis (rechte Klavierhand, 2. Taktviertel) hintereinander
auf. Wie in Takt 19, 2. Viertel, kommt es zu einer Dissonanzauflösung
(kleine Sekund dis-e zwischen linker und rechter Klavierhand) durch Einmündung,
jedoch dieses Mal modifiziert: zwischen dem dissonierenden "e" und dem
Auflösungston "dis" wird im Sinne der "indirekten Sekundbindung"
das "cis" eingeschoben, während der Auflösungston selbst einen
Oktavsprung dis-dis ausführt. Der obligate Sekundschritt g-gis führt
zum "gis" und findet sich in der rechten Klavierhand. Auch
in den Ton "h" fließen zwei obligate Sekundschritte zusammen,
nämlich b-h und cis-h. Wiederum ist cis-h ein stummer obligater Sekundschritt,
der sich im Reminiszenztonbereich auswirkt, denn "cis" wird als Reminiszenzton
zu "h" verwendet ("cis" ist also gleichzeitig Reminiszenzton
zu "dis" - siehe oben - und zu "h"). Beim anderen obligaten
Sekundschritt b-h tritt der Reminiszenzton zu "b", nämlich das
"c", dazwischen, sodaß jener durch die Tonfolge b-c-h (in der
linken Klavierhand) modifiziert wird (indirekte
Sekundbindung). - Takt
21, 2. Taktviertel:
Durch einen indirekten obligaten Sekundschritt (dis-cis-h-d
statt dis-d), entstanden durch das Einschieben des Akkordtones "h" samt
seines vorangestellten Reminiszenztones "cis", wird der Ton "d"
erreicht (rechte Klavierhand). Die beiden obligaten Sekundschritte gis-ais
(Violinpart) sowie h-ais (linke Klavierhand) führen in den Akkordton "ais",
wobei sowohl das "gis" als auch das "h" weiterhin in der Klangreihe
als Akkordtöne verbleiben. Die Dissonanzauflösung
(2 Oktaven + große Septim h-ais zwischen linker Klavierhand und Violinpart)
erfolgt analog zu Takt 19, 2. Viertel, durch Einmündung in das Drei-Oktaven-Intervall
ais-ais. - Takt 21, 3.
Taktviertel:
Durch die beiden obligaten Sekundschritte gis-fis und ais-a
erreicht Steinbauer den Klangreihenakkord fis-gis-a-h-d. Beim obligaten Sekundschritt
gis-a (linke Klavierhand) findet man eine Abzweigung,
und zwischen die Töne des obligaten Sekundschrittes gis-fis (Violinpart)
wird der Akkordton "ais" eingeschoben (indirekte
Sekundbindung: gis-ais-fis statt gis-fis). Auch der Reminiszenzton
"cis" ist Resultat einer indirekten Sekundbindung (rechte Klavierhand),
denn hinter der Folge d-cis-d-h verbirgt sich der Sekundgang d-cis-h: "d"
und "h" sind Akkordtöne; das "cis" ist Reminiszenzton
zu "h", und zwischen den Sekundschritt cis-h tritt das "d"
dazwischen, sodaß man hier von einem "losen
Reminiszenzton" spricht. Natürlich ließe sich das "cis"
auch als Antizipationston zu "d" ansehen; aber auch die Annahme eines
vorgezogenen obligaten Sekundschrittes d-cis (mit anschließendem "d"
als Reminiszenzton) wäre nicht von der Hand zu weisen. - Takt
21, 4. Taktviertel:
Zum Klangreihenakkord eis-gis-a-h-cis führt
der stumme
obligate Sekundschritt d-cis; das "cis" (Violinpart) tritt sprunghaft
ein, während die Sekundbindung in der rechten Klavierhand in Form der Reminiszenzton-Akkordtonfolge
d-cis "nachgereicht" wird. Würde man der linken Klavierhand
den Triller ignorieren, wäre der Fall klar: das "gis" führt
über das "fis" (Reminiszenzton zu "eis) in den Akkordton "eis".
Durch den Triller fis-gis-fis-gis-... erhält der obere Trillerton "gis"
den Stellenwert eines Reminiszenztones des Reminiszenztones. Takt 22,
1. Taktviertel: Beim obligaten Sekundschritt gis-g handelt es sich wiederum
um einen stummen
Sekundschritt, denn auch das "g" (rechte Klavierhand) wird durch einen
Sprung erreicht. Durch Abzweigung
(obligater Sekundschritt eis-e bei gleichzeitiger Beibehaltung des eis=f) wird
die Klangreihe vorübergehend sechsstimmig (Klangreihenakkord e-f-g-a-h-c),
um dann zuerst durch die Einmündung
h-c fünfstimmig (Klangreihenakkord e-f-g-h-c) und hierauf durch Zusammenfließen
(obligater Sekundschritt h-c sowie stummer obligater Sekundschritt cis-s) vierstimmig
(Klangreihenakkord e-f-g-c) zu werden. - Takt
22, 2. Taktviertel:
Durch drei obligate Sekundschritte gelangt man zum
vierstimmigen Klangreihenakkord d-f-as-h-h = f-as-h-d: Dem obligaten
Sekundschritt g-as begegnet man in der linken Klavierhand. Die Töne
"h" und "d" werden durch obligate Sekundschritte von "c"
und "e" aus erreicht, wobei man eine Kombination von Gabelung
und Zusammenfließen
vorfindet. Aus dem Ton "c" erwachsen durch Gabelung zwei obligate Sekundschritte:
der obligate Sekundschritt c-h (im Violinpart) sowie der stumme
obligate Sekundschritt c-d, dessen Existenz gleich anschließend im Violinpart
bestätigt wird (c-d: c ist dabei Reminiszenzton zu d). Andererseits zeigt
sich ein Zusammenfließen der beiden obligaten Sekundschritte e-d (rechte
Klavierhand) und c-d (stumm). - Takt
22, 3. und 4. Taktviertel:
Das Erreichen der Klangreihenakkorde ges-as-b-es
und f-as-b-es durch die vorgegebenen obligaten Sekundschritte sowie die darin
rückverbundene dreistimmige Ausarbeitung bedürfen keiner weiteren Erörterung.
- Takt 23, 1. Taktviertel:
Aus der weiteren Stimmführung läßt sich herauslesen, daß
man beim Übergang vom 22. zum 23. Takt einer Kombination von einer Gabelung
und zwei Einmündungen begegnet: Der Ton "b" ist Ausgangspunkt für
den obligaten Sekundschritt b-ces (linke Klavierhand) und für den einmündenden
Sekundschritt b-as (rechte Klavierhand). Im Violinpart mündet der Ton "f"
in das in der Klangreihe bereits vorhandene "es", wodurch die Klangreihe
wieder dreistimmig wie zu Beginn des 21. Taktes geworden ist. - Infolge
der kanonischen Fortsetzung entsprechen die Takte 21/22 den Takten 23/24 und 25/26
(siehe unten).
- Takt
23:
Da Steinbauer, wenn man von einigen oktavversetzenden Intervallumwandlungen
absieht (siehe unten), die drei Stimmen in kanonischer Strenge führt, wird
der Stellenwert des Reminiszenztones cis (=des) interessant: In Takt 21 tritt
dieser Ton dreimal als Reminiszenzton zu "h" auf, wobei er in der Klangreihe
der Takte 19 bis 21 und in der daraus sich ergebenden kompositorischen Gestaltung
seine Erklärung findet (siehe oben). In den Takten 23 und 25 gibt es für
das dreimalige Auftreten des Tones cis (= des) keine hinreichende Reminiszenztonerklärung
aus dem Klangreihenverlauf wie in Takt 21. Das kanonische Übertragen der
einzelnen Kanonelemente ohne Abänderung bedingt auch ein Mitübertragen
der Reminiszenztöne, sodaß man in diesem Fall von "übertragenen
Reminiszenztönen" spricht. - Takt
26, 4. Taktviertel:
Die kanonische Strenge wird im Violinpart mit dem
obligaten Sekundschritt es-des, welcher in den Klangreihenakkord f-b-des hineinleitet,
verlassen. - Takt 27, 1.
Taktviertel:
Auf diesen dreistimmigen Klangreihenakkord folgt der fünfstimmiger
Klangreihenakkord e-f-g-b-des, indem der obligate Sekundschritt f-e (rechte Klavierhand)
in Form einer Abzweigung
in das "e" überleitet und der Ton "g" (linke Klavierhand)
frei
hinzutritt. Der nächste Klangreihenakkord e-f-g-b-c ergibt sich
durch ein Zusammenfließen
von zwei obligaten Sekundschritten in den Ton "c" bei gleichzeitigem
Beibehalten des Tones "b" in der Klangreihe; dabei findet der obligate
Sekundschritt b-c Eingang in den dreistimmigen Satz (Violinpart), während
es sich beim Sekundschritt des-c um einen stummen
obligaten Sekundschritt handelt. In den darauffolgenden Klangreihenakkord
e-f-g-a-c führt der durchbrochene obligate Sekundschritt b-a mit eingeschobenem
"c" (b-c-a im Violinpart). - Takt
27, 2. Taktviertel:
Auf den durch den obligaten Sekundschritt e-d (linke
Klavierhand) erreichten Klangreihenakkord d-f-g-a-c folgt der vierstimmige Klangreihenakkord
d-f-g-h entstanden durch das Zusammenfließen
der obligaten Sekundschritt a-h (rechte Klavierhand) und c-h (stumm).
Die Dissonanzauflösung
(große Septim f-e zwischen linker und rechter Klavierhand) erfolgt durch
Seitenbewegung, indem der Ton "f" liegen bleibt, während das "e"
stufenweise nach abwärts weiterschreitet (e-d). - Takt
27, Beginn des 3. Taktviertels:
Durch vier obligate Sekundschritt erreicht
Steinbauer den dreistimmigen Klangreihenakkord es-ges-b: Der obligate Sekundschritt
h-b (= h-ais) findet Eingang in den Violinpart, die beiden obligaten Sekundschritte
f-ges (linke Klavierhand) sowie g-ges (stumm) präsentieren sich in der Form
des Zusammenfließens,
während man den obligaten Sekundschritt d-es in der rechten Klavierhand abzulesen
vermag. |