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Takt 1, 1. und 2.
Viertel: Die erste Takthälfte
gestaltet Steinbauer aus dem 1. Klangreihenakkord h-cis-d-fis, der dadurch zustande
kam, daß zum Reihenton "d" die drei Töne "h", "cis"
und "fis" frei hinzugefügt wurden. Der obligate Sekundschritt
fis-g leitet zum 2. Klangreihenakkord h-cis-d-g über; dieser Sekundschritt
findet Eingang in den konkreten musikalischen Satz (im Part der Violinstimme sowie
in der rechten Hand des Klavierparts). Durch die Parallelführung des obligaten
Sekundschrittes in der Violinstimme und der Klavierbegleitung kommt es zwar zum
Auftreten von "offenen"
Oktavenparallelen, doch werden sie nicht als störend empfunden.
Überhaupt darf man sagen: Wie beim akkordischen Begleitsatz der traditionellen
Musik läuft manchmal stellenweise eine der Stimmen mit der Melodiestimme
in Oktavenparallelen mit, wie etwa hier (fis-g im Violinpart und in der Oberstimme
der rechten Klavierhand) oder später im 3. Takt (a-c). In Hinblick
auf den weiteren Fortgang ist ferner der Sekundschritt cis-d (Klavier, rechte
Hand) als Einmündung
zu werten, auch wenn der Akkordton "cis" gleichzeitig als "Liegeton"
im 2. Klangreihenakkord erhalten bleibt.
- Takt 1,
3. Viertel bis Takt 2, 2. Viertel:
Der Übergang zum 3. Klangreihenakkord
h-cis-d-e-g erfolgt beim Wechsel vom 2. zum 3. Taktviertel des 1. Taktes in Art
einer Abzweigung
über den obligaten Sekundschritt d-e (Klavier, rechte Hand), wodurch die
Klangreihe vorübergehend fünfstimmig wird. Der Klangreihenton
"cis" mündet im letzten Achtel des 1. Taktes in das "h";
diese Einmündung wird im Klavierpart der rechten Hand sichtbar. Der solcherart
wieder vierstimmig gewordene 3. Klangreihenakkord lautet ab diesem Zeitpunkt h-d-e-g,
und das "cis" ist ab nun als Reminiszenzton zu "h" anzusehen.
Was die hier auftretenden Reminiszenztöne
betrifft, wäre anzumerken, daß das "fis" eine schulmäßige
Sekundbindung zum dazugehörigen Akkordton "g" aufweist, ebenso
das "cis" zum Akkordton "h". - Takt
2, 3. und 4. Viertel:
Der obligate Sekundschritt h-c führt in den
4. Klangreihenakkord c-e-g. Indem gleichzeitig der Klangreihenton "d"
in das "e" einmündet (Violinpart), wird die Klangreihe dadurch
dreistimmig. Im konkreten musikalischen Satz verzichtet Steinbauer beim
ersten Aufscheinen des "c" (Klavierpart, linke Hand) auf die übliche
Sekundbindung, wie sie der obligate Sekundschritt h-c erfordert hätte, sodaß
man im ersten Moment hätte annehmen können, das "c" tritt
wie bei einer Klangreihenstauung
frei ein. Dagegen spricht allerdings die Fortsetzung (bis Ende des 3. Taktes),
wo Steinbauer im Reminiszenztonbereich von jener Sekundbindung Gebrauch macht.
Der in der Klangreihe zwar aufscheinende, in der kompositorischen Gestaltung jedoch
nicht verwendete obligate Sekundschritt h-c ist also ein stummer obligater Sekundschritt.
Da mit dem Eintreten des "c" der nachklingende Ton "h"
(Klavier, rechte Hand) zum Reminiszenzton wird, kommt es zum gleichzeitigen Zusammentreffen
dieses Reminiszenztones mit seinem dazugehörigen Akkordton - eine Situation,
die im freien Satz noch öfters zu beobachten ist und die dieses Mal sinngemäß
beim Übergang zum 3. Takt durch den Sekundschritt h-c (rechte Hand) kompensiert
wird. - Takt 3:
Vom 4. bis zum 6. Klangreihenakkord bleibt die Klangreihe dreistimmig, die Hauptregel
des Klangreihenprinzips (Klangreihentöne führen nur Prim- und Sekundintervalle
aus) ist in ihrer einfachsten Form umgesetzt: Der 5. Klangreihenakkord
c-e-a wird stufenweise über den obligaten Sekundschritt g-a erreicht, ebenso
der 6. Klangreihenakkord c-f-a über den obligaten Sekundschritt e-f; diese
Sekundschritte finden in den konkreten Satz Eingang (beide Male im Klavierpart,
rechte Hand). Einen besonderen Erklärungsbedarf besitzt im 4. Achtel
des 3. Taktes der Reminiszenzton zu "a", nämlich das "g"
(Klavier, linke Hand): einerseits erkennt man einen modifizierten Sekundkontakt
zum Hauptton (Septim als Komplementärintervall der Sekund), andererseits
empfindet man hier klanglich einen Sekundschritt, da der Reminiszenzton "g"
aus dem "a" der rechten Klavierhand herausfließt. -
Takt 4, 1. Achtel:
Der 7. Klangreihenakkord
c-des-f-a entsteht durch Abzweigung
(obligater Sekundschritt c-des unter Beibehaltung des Akkordtones "c"
als Liegeton). - Takt
4, ab dem 2. Achtel:
Nach der Stimmführung im Violinpart sowie in
der rechten Klavierhand sieht es auf den ersten Blick so aus, als würde der
obligate Sekundschritt c-b in den 8. Klangreihenakkord b-des-f-b führen,
woraus folgt, daß dem Akkordton "b" der Reminiszenzton "c"
zuzuordnen ist. So verhält es sich auch, doch bringen im 4. Taktachtel sowohl
die Violinstimme als auch der Klavierpart (rechte Hand) den Reminiszenzton "a"
mit Sekundkontakt zu "b", und das läßt sich nur erklären,
wenn der 8. Klangreihenakkord b-des-f-b gleichzeitig auch durch den obligaten
Sekundschritt a-b erreicht worden ist. Hier liegt somit ein "Zusammenfließen"
in einen Klangreihenton durch zwei (obligate) Sekundschritte in Gegenbewegung
vor, und daraus folgt, daß der Klangreihenton "b" zwei Reminiszenztöne
besitzt. Da sich eine Klangreihe bei gleichbleibendem Sinn auch in einer
anderen Stellung
("Umkehrung") notieren ließe, würde sich die beschriebene
Zusammenfluß-Situation optisch
anders präsentieren, wenn etwa die unterste Klangreihenstimme eine Oktav
höher (oder die oberste Klangreihenstimme eine Oktav tiefer) aufgeschrieben
wäre; in der unten aufscheinenden Notationsform kann man sich so behelfen,
daß ab dem 9. Klangreihenakkord entweder das höhere oder, wie in diesem
Fall, das tiefere "b" weggelassen wird. Wiederum findet man
zwischen Violinsatz und Begleitsatz unbedenkliche Oktavenparallelen
(bzw. Zweioktavenparallelen), dieses Mal zwischen der Violinstimme und einer Mittelstimme:
b-a beim Übergang zum 3. Taktviertel sowie des-es beim Übergang zum
5. Takt. Auch gegen die "offenen"
Quintenparallelen zwischen rechter und linker Klavierhand (Übergang zum
3. Taktviertel) ist, wie häufig im Bereich der Klangreihenmusik, nichts einzuwenden.
Vom 8. bis zum 10. Klangreihenakkord bleibt die Klangreihe dreistimmig und
bringt keine neuen Gesichtspunkte. - Takt
5, 2. bis 4. Viertel:
Der obligate Sekundschritt ges-as leitet in den
11. Klangreihenakkord über. Wie jedoch der alleinstehende Ton "ges"
am Ende des 3. Taktviertels (Sechzehntelnote) in der rechten Klavierhand zeigt,
hat bis zu dieser Stelle dieser Ton als Klangreihenton fortgewirkt, sodaß
der 11. Klangreihenakkord nicht es-as-b, sondern es-ges-as-b heißt; es liegt
also eine Abzweigung
vor, welche die Klangreihe vierstimmig macht. Sowohl in der Violinstimme
als auch im Klavierpart wird der nächste, zum 12. Klangreihenakkord es-ges-as-ces
führende obligate Sekundschritt b-ces in den musikalischen Satz übernommen.
Dabei wirkt der dem Sechzehntel-Violinton "b" vorauseilende Antizipationston
"ces" als Vorwegnahme des Zieltones. - Takt
6, 1. bis 4. Viertel:
Beim Übergang zum 6. Takt begegnet man einer
komprimierten
Klangreihenbildung. Sie entsteht, indem auf den vierstimmigen 12. Klangreihenakkord
es-ges-as-ces nicht der 13., sondern durch zweifaches Zusammenfließen
gleich der dreistimmige 14. Klangreihenakkord e-g-h folgt. Der 13. Reihenton
"g", ein Bestandteil des 14. Klangreihenakkordes, tritt zwar im 1. Taktviertel
ohne Sekundbindung in der linken Klavierhand ein. Blickt man jedoch im 2. und
3. Taktviertel auf die Reminiszenztöne in der rechten Klavierhand sowie in
der Violinstimme, dann zeigt sich, daß er über den stummen obligaten
Sekundschritt ges-g (fis-g) erreicht worden ist. Für das "as" des
12. Klangreihenakkordes findet sich in der kompositorischen Gestaltung keine sekundmäßige
Fortsetzung, es wäre daher nochmals ein stummer obligater Sekundschritt as-g
anzunehmen. Es sind also die zwei obligaten Sekundschritte ges-g sowie as-g, welche
durch "Zusammenfließen"
in den Klangreihenakkordton "g" münden. Auf ähnliche
Weise führen die zwei obligaten Sekundschritte es-e (= dis-e) sowie ges-e
(= fis-e) durch Zusammenfließen
in den 14. Reihenton "e". Der Tonschritt ges-e tritt in der Violinstimme
sowie in der rechten Klavierhand zutage, und das "dis" präsentiert
sich im 2. Achtel des 1. Viertels (Violine) als Reminiszenzton zu "e".
An den Fortschreitungsprozessen zum 15. und 16. Klangreihenakkord ist einschließlich
einer Abzweigung
nichts zu entdecken, was nicht schon behandelt worden ist. -
Takt 6, 5. Viertel:
Der stumme obligate Sekundschritt g-f leitet in den 17. Klangreihenakkord e-f-a-c
über. Das "f" (in der Violinstimme) weist vorerst keine Sekundbindung
auf, sie wird beim Taktübergang in der rechten Klavierhand per Reminiszenzton
"nachgeliefert" |